Neue SEPA-Norm 2026 —
Die strukturierte Adresse wird verpflichtend
Ab dem 15. November 2026 entfällt das Format der unstrukturierten Adresse bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften. Dies ist eine der Änderungen im Regelwerk SEPA Credit Transfer 2025 (Version 1.1), das vom European Payments Council (EPC) veröffentlicht wurde. Wir erklären Ihnen, was sich ändert, wer betroffen ist und wie Sie sich vorbereiten können.
Was ändert sich konkret?
Heute kann die Adresse eines Empfängers oder Zahlungspflichtigen in einem einfachen Freitextfeld angegeben werden („unstrukturierte Adresse“). Ab dem 15. November 2026 wird dieses Format nicht mehr akzeptiert: Es muss eine strukturierte (oder hybride) Adresse mit separaten Feldern für Stadt, Land, Straße usw. verwendet werden.
| Vor dem 15.11.2026 | Ab dem 15.11.2026 |
|---|---|
| Adresse non structurée („12 rue de la Paix, 75002 Paris“) |
✗ Von den Banken abgelehnt |
| Adresse structurée ou hybride (Stadt, Land, Straße, Hausnummer, Postleitzahl in getrennten Feldern) |
✓ Verpflichtend, wenn eine Adresse angegeben wird |
Wer ist betroffen?
Die Adresse selbst wird nicht für alle Zahlungen verpflichtend — nur ihr Format ändert sich, wenn sie angegeben wird.
Zahlungen innerhalb des EWR
Die Adresse bleibt optional. Wenn Sie eine angeben, muss sie ab dem 15. November 2026 strukturiert oder hybrid sein.
Empfänger außerhalb des EWR
Bei einer Überweisung (SCT) an einen Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird die Adresse verpflichtend, im strukturierten oder hybriden Format.
Bank des Zahlungspflichtigen außerhalb des EWR
Bei einer Lastschrift (SDD), die eine Bank außerhalb des EWR belastet, wird auch die Adresse des Zahlungspflichtigen verpflichtend.
Wie kann man sich schon jetzt vorbereiten?
Einige einfache Maßnahmen ermöglichen es, der Frist ohne Last-Minute-Hektik zuvorzukommen.
| ✓ Identifizieren Sie die Empfänger und Banken außerhalb des EWR in Ihren Zahlungsdateien |
| ✓ Bereiten Sie für diese Fälle mindestens die Felder Stadt und Land (ISO-3166-1-Code) vor |
| ✓ Ergänzen Sie wenn möglich Straße, Hausnummer und Postleitzahl (empfohlen) |
| ✓ Prüfen Sie mit Ihrer Bank das genaue erwartete Format in Ihren XML-Dateien pain.001 / pain.008 |
Häufig gestellte Fragen
Was ist die neue SEPA-Norm vom November 2026?
Ab dem 15. November 2026 ist das Format der unstrukturierten Adresse bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften (SCT, SDD, SCT Inst) nicht mehr zulässig. Dieses Datum stammt aus Version 1.1 des vom European Payments Council (EPC) veröffentlichten Regelwerks SEPA Credit Transfer 2025, das mit der SWIFT-Standards-MX-Version vom November 2026 abgestimmt ist.
Ist die Adresse des Empfängers bei allen SEPA-Überweisungen verpflichtend?
Nein. Die Adresse bleibt für Zahlungen innerhalb des EWR optional. Sie wird nur verpflichtend für Überweisungen an einen Empfänger außerhalb des EWR oder für Lastschriften, die eine Bank außerhalb des EWR belasten.
Was muss ich angeben, wenn ich nach dem 15. November 2026 eine Adresse angebe?
Die Adresse muss strukturiert oder hybrid sein: Stadt und Land (ISO-3166-1-Code) werden zu Pflichtfeldern. Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl werden empfohlen, sind zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht verpflichtend.
Was passiert, wenn ich nach diesem Datum weiterhin eine unstrukturierte Adresse verwende?
Dateien mit einer unstrukturierten Adresse (einem einzigen Freitextfeld) laufen ab dem 15. November 2026 Gefahr, von den Banken abgelehnt zu werden.
Wie kann man sich auf diese Frist vorbereiten?
Identifizieren Sie die Überweisungen und Lastschriften, die Empfänger oder Banken außerhalb des EWR betreffen, und bereiten Sie schon jetzt die Felder Stadt und Land (idealerweise auch Straße, Hausnummer und Postleitzahl) in Ihren Zahlungsdateien vor.
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