COPS-Standard: Überweisungen und Lastschriften in XPF im ISO-20022-Format, der komplette Leitfaden (Neukaledonien, Französisch-Polynesien)

COPS (Compensation des Opérations du Pacifique Sud, „Clearing für den Südpazifik“) ist das neue System für den Austausch von Überweisungen und Lastschriften in CFP-Franc (XPF) in Neukaledonien, Wallis und Futuna und Französisch-Polynesien. Koordiniert wird es vom IEOM (der Notenbank des CFP-Franc) gemeinsam mit den Banken vor Ort. COPS übernimmt die SEPA-Regeln und den internationalen Standard ISO 20022, angepasst an den Pazifikraum.

Die endgültige Frist war der 30. September 2026: Seitdem verschwinden Überweisungen und Lastschriften im bisherigen Format. Ob Sie ein Unternehmen in der CFP-Franc-Zone führen oder dort Lieferanten und Mitarbeitende bezahlen: Hier das Wichtigste.

COPS in 6 Eckdaten

  • September 2024: Start der COPS-Überweisungen und -Lastschriften in Französisch-Polynesien.
  • November 2024: Start in Neukaledonien (einschließlich Wallis und Futuna).
  • 30. September 2026: endgültige Abschaffung der bisherigen Formate, Ende der Migrationsfrist für Unternehmen.
  • 140 Zeichen Verwendungszweck statt bisher 31.
  • 14 Kalendertage: Mindestfrist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) an den Zahler vor einer COPS-Lastschrift.
  • 35 Zeichen maximal für die Mandatsreferenz.

Was ändert sich mit COPS?

Bisheriges FormatCOPS
DateiformatHistorisches lokales FormatXML nach ISO 20022
BankverbindungRIB (französisches Inlandsformat)IBAN
Verwendungszweck31 Zeichen140 Zeichen, vollständig an den Empfänger übermittelt
LastschriftEinzugsermächtigung und LastschriftauftragCOPS-Mandat (entspricht dem SEPA-Mandat) mit Mandatsreferenz und Gläubiger-ID
Aufbewahrung der ErmächtigungBei der Bank des ZahlersBeim Gläubiger

Hinweis: COPS betrifft Zahlungen in XPF zwischen Banken der Zone. Euro-Überweisungen zwischen dem französischen Mutterland, den Überseedepartements und den Pazifikgebieten laufen über ein eigenes Verfahren, SEPA COM Pacifique.

Die COPS-Überweisung

Die COPS-Überweisung ist eine vom Zahler veranlasste Zahlung in XPF zwischen zwei Konten bei Banken im COPS-Raum. Sie eignet sich für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen, einzeln oder als Sammelauftrag (Gehälter, Lieferanten …).

Ihr größter Vorteil: 140 Zeichen Verwendungszweck, die unverändert beim Empfänger ankommen. So passen vollständige Rechnungsnummern hinein, was den Zahlungsabgleich Ihrer Geschäftspartner deutlich erleichtert.

IEOM und der französische Bankenverband empfehlen drei Voraussetzungen:

  1. mit Ihrer Bank das Format Ihres COPS-Datenaustauschs vereinbaren;
  2. mit Ihrem Softwareanbieter oder Steuerberater die Kompatibilität Ihrer Werkzeuge (Buchhaltung, Lohn, ERP) prüfen;
  3. die IBAN aller Zahlungsempfänger (Lieferanten, Mitarbeitende) einholen.

Die COPS-Lastschrift

Mit der COPS-Lastschrift zieht ein Gläubiger wiederkehrende oder einmalige Forderungen in XPF ein. Sie funktioniert wie die SEPA-Lastschrift:

  • Gläubiger-Identifikationsnummer (ICS): Pflicht für COPS-Lastschriften. Ihre Bank beantragt sie für Sie bei der Banque de France.
  • Mandatsreferenz: vom Gläubiger frei gewählt, für jedes Mandat eindeutig, höchstens 35 Zeichen.
  • COPS-Mandat: vom Zahler unterschrieben (auf Papier oder elektronisch) und vom Gläubiger aufbewahrt, während der gesamten Geschäftsbeziehung und 13 Monate darüber hinaus.
  • Vorabankündigung: mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, mit Datum und Betrag.
  • Einreichung bei der Bank: frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit (je nach Vertrag).
  • Verfall: Ein Mandat, das 36 Monate lang nicht genutzt wurde, verliert seine Gültigkeit.

Gute Nachricht für bestehende Lastschriften: Dank der Mandatskontinuität müssen Ihre Kunden keine neuen Mandate unterschreiben. Sie müssen sie aber über die Umstellung informieren und ihnen Ihre Gläubiger-ID, ihre Mandatsreferenz und eine Kontaktstelle für Änderungen, Widerrufe oder Reklamationen mitteilen. Bereits eingelegte Widersprüche bleiben bestehen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Finanzen und Buchhaltung: Gläubiger-ID beantragen, Electronic-Banking-Verträge aktualisieren, IBANs sammeln, Zahlungsdateien anpassen.
  • Personal und Lohn: IBANs der Mitarbeitenden für Gehaltsüberweisungen einholen.
  • Recht: Bankverträge, COPS-Mandatsformulare und Kundeninformation aktualisieren.
  • IT: XML-Dateien für COPS-Überweisungen und -Lastschriften erzeugen, Mandatsreferenzen verwalten.

Ein oft übersehener Punkt: Der CFP-Franc hat keine Untereinheit. Beträge in XPF werden als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen angegeben.

Demnächst bei EasyBankFlow: Ihre COPS-Dateien aus Excel

Viele Unternehmen in Neukaledonien und Französisch-Polynesien verwalten Gehälter, Lieferantenzahlungen oder Kundenlastschriften in einer einfachen Excel-Datei, und ihre Software kann das neue XML-Format nach ISO 20022 nicht immer erzeugen.

EasyBankFlow wandelt bereits Excel- und CSV-Dateien in SEPA-XML für europäische Banken um. Die Umwandlung ins COPS-Format für Überweisungen und Lastschriften in XPF ist in Kürze verfügbar. Sie laden Ihre Zahlungsdatei hoch und erhalten eine XML-Datei, die Sie direkt an Ihre Bank übermitteln können (BCI, BNC, Société Générale Nouvelle-Calédonie, OPT, Socredo, Banque de Polynésie, Banque de Tahiti …).

Sie möchten beim Start benachrichtigt werden oder uns Ihre Anforderungen schildern? Schreiben Sie uns.

FAQ: der COPS-Standard

Wofür steht COPS?

COPS steht für Compensation des Opérations du Pacifique Sud (Clearing für den Südpazifik). Das System bringt Überweisungen und Lastschriften in CFP-Franc (XPF) nach dem Vorbild des europäischen SEPA auf den Standard ISO 20022.

Welche Gebiete betrifft COPS?

Neukaledonien, Wallis und Futuna sowie Französisch-Polynesien, also die CFP-Franc-Zone.

Bis wann musste auf COPS umgestellt werden?

Bis zum 30. September 2026 in Neukaledonien und Französisch-Polynesien. Danach verschwinden Zahlungen im alten Format und können nicht mehr verarbeitet werden.

Müssen Lastschriftmandate neu unterschrieben werden?

Nein. Bestehende Ermächtigungen gehen automatisch in COPS-Mandate über (Mandatskontinuität). Der Gläubiger muss seine Zahler nur informieren und ihnen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitteilen.

Gilt COPS auch für Euro-Überweisungen?

Nein. COPS betrifft Zahlungen in XPF. Euro-Überweisungen zwischen Frankreich und dem Pazifikraum laufen über SEPA COM Pacifique.

Quellen: IEOM und französischer Bankenverband (FBF), Broschüre „COPS: Compensation des Opérations du Pacifique Sud – Vers un changement de normes dans les échanges bancaires“; ieom.fr/cops.

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