COPS (Compensation des Opérations du Pacifique Sud, „Clearing für den Südpazifik“) ist das neue System für den Austausch von Überweisungen und Lastschriften in CFP-Franc (XPF) in Neukaledonien, Wallis und Futuna und Französisch-Polynesien. Koordiniert wird es vom IEOM (der Notenbank des CFP-Franc) gemeinsam mit den Banken vor Ort. COPS übernimmt die SEPA-Regeln und den internationalen Standard ISO 20022, angepasst an den Pazifikraum.
Die endgültige Frist war der 30. September 2026: Seitdem verschwinden Überweisungen und Lastschriften im bisherigen Format. Ob Sie ein Unternehmen in der CFP-Franc-Zone führen oder dort Lieferanten und Mitarbeitende bezahlen: Hier das Wichtigste.
COPS in 6 Eckdaten
- September 2024: Start der COPS-Überweisungen und -Lastschriften in Französisch-Polynesien.
- November 2024: Start in Neukaledonien (einschließlich Wallis und Futuna).
- 30. September 2026: endgültige Abschaffung der bisherigen Formate, Ende der Migrationsfrist für Unternehmen.
- 140 Zeichen Verwendungszweck statt bisher 31.
- 14 Kalendertage: Mindestfrist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) an den Zahler vor einer COPS-Lastschrift.
- 35 Zeichen maximal für die Mandatsreferenz.
Was ändert sich mit COPS?
| Bisheriges Format | COPS | |
|---|---|---|
| Dateiformat | Historisches lokales Format | XML nach ISO 20022 |
| Bankverbindung | RIB (französisches Inlandsformat) | IBAN |
| Verwendungszweck | 31 Zeichen | 140 Zeichen, vollständig an den Empfänger übermittelt |
| Lastschrift | Einzugsermächtigung und Lastschriftauftrag | COPS-Mandat (entspricht dem SEPA-Mandat) mit Mandatsreferenz und Gläubiger-ID |
| Aufbewahrung der Ermächtigung | Bei der Bank des Zahlers | Beim Gläubiger |
Hinweis: COPS betrifft Zahlungen in XPF zwischen Banken der Zone. Euro-Überweisungen zwischen dem französischen Mutterland, den Überseedepartements und den Pazifikgebieten laufen über ein eigenes Verfahren, SEPA COM Pacifique.
Die COPS-Überweisung
Die COPS-Überweisung ist eine vom Zahler veranlasste Zahlung in XPF zwischen zwei Konten bei Banken im COPS-Raum. Sie eignet sich für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen, einzeln oder als Sammelauftrag (Gehälter, Lieferanten …).
Ihr größter Vorteil: 140 Zeichen Verwendungszweck, die unverändert beim Empfänger ankommen. So passen vollständige Rechnungsnummern hinein, was den Zahlungsabgleich Ihrer Geschäftspartner deutlich erleichtert.
IEOM und der französische Bankenverband empfehlen drei Voraussetzungen:
- mit Ihrer Bank das Format Ihres COPS-Datenaustauschs vereinbaren;
- mit Ihrem Softwareanbieter oder Steuerberater die Kompatibilität Ihrer Werkzeuge (Buchhaltung, Lohn, ERP) prüfen;
- die IBAN aller Zahlungsempfänger (Lieferanten, Mitarbeitende) einholen.
Die COPS-Lastschrift
Mit der COPS-Lastschrift zieht ein Gläubiger wiederkehrende oder einmalige Forderungen in XPF ein. Sie funktioniert wie die SEPA-Lastschrift:
- Gläubiger-Identifikationsnummer (ICS): Pflicht für COPS-Lastschriften. Ihre Bank beantragt sie für Sie bei der Banque de France.
- Mandatsreferenz: vom Gläubiger frei gewählt, für jedes Mandat eindeutig, höchstens 35 Zeichen.
- COPS-Mandat: vom Zahler unterschrieben (auf Papier oder elektronisch) und vom Gläubiger aufbewahrt, während der gesamten Geschäftsbeziehung und 13 Monate darüber hinaus.
- Vorabankündigung: mindestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit, mit Datum und Betrag.
- Einreichung bei der Bank: frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit (je nach Vertrag).
- Verfall: Ein Mandat, das 36 Monate lang nicht genutzt wurde, verliert seine Gültigkeit.
Gute Nachricht für bestehende Lastschriften: Dank der Mandatskontinuität müssen Ihre Kunden keine neuen Mandate unterschreiben. Sie müssen sie aber über die Umstellung informieren und ihnen Ihre Gläubiger-ID, ihre Mandatsreferenz und eine Kontaktstelle für Änderungen, Widerrufe oder Reklamationen mitteilen. Bereits eingelegte Widersprüche bleiben bestehen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Finanzen und Buchhaltung: Gläubiger-ID beantragen, Electronic-Banking-Verträge aktualisieren, IBANs sammeln, Zahlungsdateien anpassen.
- Personal und Lohn: IBANs der Mitarbeitenden für Gehaltsüberweisungen einholen.
- Recht: Bankverträge, COPS-Mandatsformulare und Kundeninformation aktualisieren.
- IT: XML-Dateien für COPS-Überweisungen und -Lastschriften erzeugen, Mandatsreferenzen verwalten.
Ein oft übersehener Punkt: Der CFP-Franc hat keine Untereinheit. Beträge in XPF werden als ganze Zahlen ohne Nachkommastellen angegeben.
Demnächst bei EasyBankFlow: Ihre COPS-Dateien aus Excel
Viele Unternehmen in Neukaledonien und Französisch-Polynesien verwalten Gehälter, Lieferantenzahlungen oder Kundenlastschriften in einer einfachen Excel-Datei, und ihre Software kann das neue XML-Format nach ISO 20022 nicht immer erzeugen.
EasyBankFlow wandelt bereits Excel- und CSV-Dateien in SEPA-XML für europäische Banken um. Die Umwandlung ins COPS-Format für Überweisungen und Lastschriften in XPF ist in Kürze verfügbar. Sie laden Ihre Zahlungsdatei hoch und erhalten eine XML-Datei, die Sie direkt an Ihre Bank übermitteln können (BCI, BNC, Société Générale Nouvelle-Calédonie, OPT, Socredo, Banque de Polynésie, Banque de Tahiti …).
Sie möchten beim Start benachrichtigt werden oder uns Ihre Anforderungen schildern? Schreiben Sie uns.
FAQ: der COPS-Standard
Wofür steht COPS?
COPS steht für Compensation des Opérations du Pacifique Sud (Clearing für den Südpazifik). Das System bringt Überweisungen und Lastschriften in CFP-Franc (XPF) nach dem Vorbild des europäischen SEPA auf den Standard ISO 20022.
Welche Gebiete betrifft COPS?
Neukaledonien, Wallis und Futuna sowie Französisch-Polynesien, also die CFP-Franc-Zone.
Bis wann musste auf COPS umgestellt werden?
Bis zum 30. September 2026 in Neukaledonien und Französisch-Polynesien. Danach verschwinden Zahlungen im alten Format und können nicht mehr verarbeitet werden.
Müssen Lastschriftmandate neu unterschrieben werden?
Nein. Bestehende Ermächtigungen gehen automatisch in COPS-Mandate über (Mandatskontinuität). Der Gläubiger muss seine Zahler nur informieren und ihnen Gläubiger-ID und Mandatsreferenz mitteilen.
Gilt COPS auch für Euro-Überweisungen?
Nein. COPS betrifft Zahlungen in XPF. Euro-Überweisungen zwischen Frankreich und dem Pazifikraum laufen über SEPA COM Pacifique.
Quellen: IEOM und französischer Bankenverband (FBF), Broschüre „COPS: Compensation des Opérations du Pacifique Sud – Vers un changement de normes dans les échanges bancaires“; ieom.fr/cops.